Sklaverei

Europa und die Sklaverei

Die demokratischen Errungenschaften der französischen Revolution (Liberté und Égalité) galten nur für Bürger. Es gab aber auch Menschen, die nicht als Bürger galten und völlig rechtlos waren: Sklaven.

In großem Ausmaß wurden Menschen aus Schwarzafrika seit dem 16. Jh. von den Kolonialmächten Spanien und Portugal mit Gewalt nach „Latein“amerika verbracht. Im Jahr 1518 hatte König Carlos I. von Spanien erstmals den Transport von Sklaven in das sogenannte Neuspanien (Mittelamerika) genehmigt. Dort war nämlich die einheimische indigene Bevölkerung durch Zwangsarbeit und von den Europäern eingeschleppte Krankheiten schon stark dezimiert worden. Ihr Immunsystem war den Erregern von Masern, Typhus, Pocken und Syphilis nicht gewachsen. Die Ausbeutung von Bodenschätzen (Gold, Silber) und der Betrieb der Plantagen drohte ins Stocken zu geraten.

Sklavenschiff mit Kindersklaven

Insgesamt sind von 1518 bis 1779 rund 150000 afrikanische Sklaven in das spanisch beherrschte Mittelamerika verschleppt worden. Die meisten waren Kinder und Jugendliche, weil diese die Strapazen der brutalen Verschiffung am besten überlebten. Zudem zahlten die Sklavenhalter am Bestimmungsort dafür die höchsten Preise. 


Wie alle großen europäischen Staaten war auch Frankreich seit dem 17. Jh. intensiv am Sklavenhandel beteiligt. Die europäischen Kolonialmächte bauten bei der „Acquise“ der Sklaven auf die Erfahrung arabischer Sklavenhändler. Die schwarze Bevölkerung von Afrika wurde in Raubzügen gefangengenommen und auf SchiSklavenhandel: Gefangennahmeffen unter unmenschlichen Bedingungen zumeist nach Amerika „exportiert“. Brasilien und die Kolonien in der Karibik waren die Haupt-Abnehmer. Nur 25% der „Menschenware“ überlebte den Transport.

Sklavenhandel: Verkauf

 

Ein kleiner Teil der Sklaven blieb in Europa und wurde in Landwirtschaft und Haushalt in reichen Bürger- und Adels-Häusern eingesetzt.

Ebenso wie Spanien, Portugal und Frankreich ist das britische Weltreich durch Sklavenhandel reich geworden. Die Königsfamilien (die „Royals“) haben seit Elizabeth I. im 16. Jahrhundert davon persönlich und direkt profitiert.

Sklavenschiff

Der Sklavenhandel hatte bedeutende Stützpunkte: in Frankreich Nantes und Bordeaux, in England Liverpool. In diesen Städten hatten die Sklavenhandels-„Kaufleute“ ihren Geschäftssitz. Gehandelt wurden einerseits die versklavten Menschen, andererseits die „Kolonialwaren“, also landwirtschaftliche Produkte, die Sklaven auf den Plantagen in den besetzten Kolonien angebaut hatten.

Sklavenschiff

Auf europäischen Sklavenschiffen wurden vom 16. bis zum 19. Jahrhundert ungefähr dreizehn Millionen Menschen von Afrika nach Amerika verschleppt. Von diesen starben rund 1,5 Millionen aufgrund der unmenschlichen Bedingungen schon auf den Schiffen. Allein aus Bordeaux fuhren 461 Sklavenschiffe in Richtung Amerika. 

In welchem Verhältnis die Zahl der Sklaven zur Gesamtbevölkerung in Amerika stand, machen beispielhafte Zahlen aus Kuba deutlich. 1774 gab es eine Volkszählung. Danach hatte allein die Hauptstadt Havanna 44333 Sklaven und 127337 freie Einwohner, es kam also ein Sklave auf drei „Normalbürger“.

Sklaverei in den britischen KolonienFür Nordamerika gibt es diese Zahlen:

 

Sklaverei in den US-Südstaaten

 

 

 

 


Auch Deutschland war erfolgreich am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt. Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen gründete dafür im Jahr 1682 die Afrikanische Compagnie und errichtete an der Küste des heutigen Staates Ghana eine eigene Festung „Groß Friedrichsburg“. Der dort betriebene deutsche Sklavenhandel lief unter den gleichen unmenschlichen Bedingungen ablief wie bei den europäischen Nachbarn. Eigens gebaute Sklaventransportschiffe wie die „Friedrich III.“ konnten bis zu 800 Sklaven fassen, die lukrativ über den Atlantik verschachert wurden. Insgesamt sollen rund 30.000 Sklaven in weniger als einem halben Jahrhundert von deutschen Kaufleuten verschleppt und verkauft worden sein. Nachkommen dieser Sklaven leben heute u.a. in Rio de Janeiro, auf Barbados und in New York. 

Fürst PücklerFürst Pückler (1785-1871) ist bekannt durch die gleichnamige Eiscreme-Sorte und durch seine als Landschaftspark gestalteten Schlossgärten in Muskau. Als 52-jähriger brachte er sich 1837 von einer Afrikareise eine auf dem Sklavenmarkt in Kairo für 100 Taler gekaufte dunkelhäutige Schönheit mit ins Machbubasächsische Muskau. Sie hieß Machbuba, stammte aus Äthiopien und war zum Zeitpunkt des Kaufs gerade 10 Jahre alt. Pückler machte sie zu seiner Mätresse. 

 

Deutschland baute erst viel später als England, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien und Holland ein eigenes Kolonialreich auf, nämlich ab 1884. Dazu gehörten vor allem afrikanische Gebiete: die heutigen Länder Togo, Kamerun, Ruanda, Burundi, Tansania und Namibia.  Darüber hinaus gehörten dazu der nördliche Teil von Papua-Neuguinea (nahe Australien), die Marshall-Inseln, Nauru, Samoa, die Karolinen, die Mariannen und Palau (im Pazifik) sowie Kiautschou (in China).

Alle diese Kolonien wurden schönfärberisch als „deutsche Schutzgebiete“ bezeichnet. Geschützt wurde nicht die einheimische Bevölkerung, sondern die wirtschaftliche Ausbeutung der Kolonien. Große Ländereien wurden von der Kolonialverwaltung an ausbeutungswillige Deutsche verkauft. Damit wurde der Bevölkerung die Lebensgrundlage entzogen, denn die neuen Grundbesitzer beanspruchten auch das Weidevieh der Einwohner als ihren Besitz, weil es auf „ihrem“ Grundstück weidete.

Kolonialgefangene in Namibia

Als die Einheimischen murrten und sich gegen diese Willkür wehrten, trieben die deutschen Besatzungstruppen in Südwestafrika (Namibia) die Herero-Nama-Bevölkerung in die Wüste. Durch Erschießung und Verhungern wurden rund 40000 Hereros, die verächtlich „Hottentotten“ genannt wurden, ums Leben gebracht. Auf ähnliche Weise mussten in Deutsch-Ostafrika beim Maji-Maji-Aufstand rund 100000 Einheimische ihr Leben lassen.

Obwohl Sklaverei völkerrechtlich schon seit 1815 verboten war (siehe unten), betrieb Deutschland in seinen Kolonien Sklavenwirtschaft. Das Verbot wurde umgangen, indem man die Sklaven „Hörige“ nannte — ein Begriff aus dem Mittelalter. Rechtlich kam ein Höriger einem Sklaven gleich, er konnte wie eine Ware be- und ge-handelt werden. 

Hörigenverkauf

Für die deutsche Kolonialmacht waren die kolonisierten Bevölkerungen  „Eingeborene“ und damit zugleich den Europäern untergeordnet. Sie waren zwar Untertanen des deutschen Staates, doch wurden ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft und die sich daraus ergebenden Rechte vorenthalten. In den kolonisierten Gebieten waren sie einer besonderen Rechtsprechung unterstellt. Unter Umgehung sowohl traditioneller lokaler Rechtsordnungen als auch der deutschen Gesetze regierte die Kolonialverwaltung durch Verordnungen. Auch die Prügelstrafe („25 Peitschenhiebe“) wurde durch Verordnung legitimiert. In einigen Kolonien – u.a. in „Deutsch-Südwestafrika“ – war den „Eingeborenen“ ab Anfang des 20. Jahrhunderts die Eheschließung mit Deutschen untersagt.
1907 wurden durch weitere „Eingeborenenverordnungen“ die Rechte der Kolonisierten noch mehr eingeschränkt. Unter anderem wurde „Eingeborenen“ das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Landbesitz entzogen.

Kolonien in Afrika

1919 nach Ende des 1. Weltkrieges war die deutsche Kolonialgeschichte endgültig beendet. Die deutschen Kolonialgebiete wurden unter den Siegermächten England, Frankreich und Belgien aufgeteilt.
Die Informationen zum Thema Sklaverei basieren auf:  
>  Ausstellung im Museum Kura Holanda in Willemstad, Curaçao, Februar 2019
>  Gregor Delvaux de Fenffe, Deutscher Sklavenhandel    Internet-Quelle:  
www.planet-wissen.de/geschichte/menschenrechte/sklaverei/pwiewissensfrage604.html  (am 27.10.2018)
>  Ignacio Czeguhn, DAS VERORDNUNGSRECHT IN DEN DEUTSCHEN KOLONIEN, in: Der Staat, Vol. 47, No. 4 (2008), pp. 606-633, Berlin 2008

 

Verkaufsangebot für zwei SklavenDer Sklavenhandel wurde 1808 durch britisches Gesetz und 1815 durch den Wiener Kongress verboten. Dennoch ging die Sklavenhaltung weiter. Noch bis 1848 galt in Frankreich das Sklavengesetz („Code Noir“). Nach diesem Gesetz waren allen Sklaven, die dem Sklavenhalter entflohen waren, nach der Ergreifung die Ohren abzuschneiden.

Im Jahr 1833 wurde in Großbritannien die Sklaverei verboten.
Im Jahr 1848 wurde in Frankreich die Sklaverei verboten.
Im Jahr 1865 wurde in den USA die Sklaverei verboten.
Im Jahr 1925 wurde die Sklaverei vom Völkerbund geächtet.
Im Jahr 1948 wurde Sklaverei durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen weltweit verboten. 
Als letzter Staat schloss sich 1980 der afrikanische Staat Mauretanien dem Sklavereiverbot an.
   (UD)


 

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