Territorium: wer das Dorf regiert

 

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Die Karten zeigen die Zersplitterung der feudalen Herrschaftsgebiete im Mittelalter und in der frühen Neuzeit.

Die ersten beiden Jahrtausende unserer Zeitrechnung waren in Europa von ständig aufflammenden Fehden und Kriegen gekennzeichnet, unter denen die arbeitende Bevölkerung in Stadt und Land zu leiden hatte.

Mehr zum Thema:  → Kriegszeiten  


Viele Kriege der frühen Neuzeit waren religiös motiviert und wurden mit dem Argument der „wahren“ Religion gerechtfertigt.
Sämtliche über Beeck gebietenden Territorialherrscher waren katholisch und blieben es auch. Deshalb war die Religionszugehörigkeit (Konfession) für Beeck und Wegberg ein Randproblem.
Wappen HompeschHier waren fast alle Einwohner katholisch, man war unter sich.
Nur durch Kontakte zu den Nachbardörfern Schwanenberg, Grambusch, Genhof, Genfeld und Buchholz, die zur protestantisch geprägten Herrschaft Wickrath gehörten, oder zur kleinen protestantischen Minderheit in Wassenberg, konnte man auf evangelisch- oder jüdisch-gläubige Menschen treffen. Wickrath war „reichsfrei“, der örtliche Freiherr wurde direkt vom Kaiser ernannt. Er war nicht von den umliegenden Grafen, Herzögen oder Bischöfen abhängig und konnte deshalb unabhängiger agieren. Die Adelsgeschlechter von HompeschWappen Quadt und von Quadt regierten Wickrath über mehr als 300 Jahre.    (UD)
    Einige Details zur Geschichte von Wickrath und Schwanenberg findet man bei:   
          https://de.wikipedia.org/wiki/Wickrath
          https://de.wikipedia.org/wiki/Quadt
          https://de.wikipedia.org/wiki/Schwanenberg

Jude mit gelbem RingJuden wurden bereits im Mittelalter diskriminiert.
Herzog Johann von Jülich verpflichtete 1527 alle Juden in seinem Herrschaftsgebiet, einen gelben Ring auf der Brust zu tragen, damit sie als solche zu erkennen seien.
Im Jahre 1597 wurden alle nicht christlich getauften Juden aus dem Herzogtum Jülich ausgewiesen.
   (UD)  

Quelle:  Aus der Geschichte des Erkelenzer Landes [Schriftenreihe des Heimatvereins der Erkelenzer Lande Nr. 9], S. 188 [Autor: Lothar Esser], Erkelenz 1989

 

Mehr Details:

  Die Herrschaftsverhältnisse der letzten 5000 Jahre :
(Tabellarische Übersicht für das Wegberger Land)    [von UD]

Wie war die   soziale Struktur der Stände im Mittelalter?

Wer war die   Obrigkeit  vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit?

Reformation in Schwanenberg

Wieso wurde Schwanenberg evangelisch?  
                                                                                                      [Klick aufs Bild ]

 

 

Über Reformation und Wiedertäufer Reformation
                                                                                                      [Klick aufs Bild →]

 

Eine Kurzfassung der Regentschaften über Wegberg und Beeck findet man bei
    →  http://genwiki.genealogy.net/Herzogtum_Jülich
    →  http://genwiki.genealogy.net/Herzogtum_Geldern


Ein Wechsel des Gebiets-Fürsten sowie jeder Grenzübertritt in das Nachbargebiet (beispielsweise vom Herzogtum Jülich ins Herzogtum Geldern) brachte auch Geldwechselprobleme mit sich. Im Zeitalter der Euro-Währung können wir uns das kaum noch vorstellen.
Größere Geldgeschäfte wurden von den großen Händlern meist über Buchgeld abgewickelt: dabei wurden Kreditbriefe direkt getauscht, ohne zwischengeschaltete Auszahlung in Münzen. Papiergeld (Banknoten) gab es in Europa noch nicht. Es waren lediglich Münzen im Umlauf.  Münze aus dem Mittelalter
Viele Fürstentümer hatten ihre eigene regionale Währung und eine Münzprägeanstalt. Die Münzrechte wurden vom obersten Landesherrn, also König bzw. Kaiser, verliehen.

Die regionalen Währungssysteme und ihre gegenseitige Umrechnung waren kompliziert, weil überwiegend nicht dezimal. Es gab vielerlei Arten von Münzen: Mark, Groschen, Pfennig, Krone, Schilling, Florin, Dukaten, Gulden, Heller, Albe, Kreuzer u.v.m.        (UD)

Mehr zum Thema:  → Geld  (von Karl dem Großen bis ins 19. Jh.)
Mehr zum Thema:  → Steuern und Abgaben  (vom 18. bis ins 20. Jh.)


Vor 1794 gab es im Wegberger Land keine selbstständige kommunale Verwaltung, also auch keine Mitbestimmung über die lokalen Angelegenheiten durch Bürger, Bauern und Arbeiter.
Die Herrschaftsstrukturen der Adels-Besitztümer und der Kirchengüter bestimmten das Leben der Bewohner und die Regeln, denen sie sich zu unterwerfen hatten (z.B. Abgabepflichten, Dienstpflichten, Eheschließungen usw.).

Eine Ausnahme in der kommunalen Verwaltung bildete die Stadt Erkelenz, der die Grafen und Herzöge von Geldern seit dem Mittelalter Stadtrechte zugesprochen hatten. Das ersparte Erkelenz keine Abgabenpflichten, verlieh aber weit reichende Selbstständigkeit in der inneren Regulierung.
    (UD)  
Ausführliches zur  Erkelenzer Geschichte  findet man u.a. in:

Mathias Baux. Chronik der Stadt Erkelenz und des Landes von Geldern, herausgegeben von Hiram Kümper u.u.a. dem Heimatverein der Erkelenzer Lande, Erkelenz 2016, ISBN 978-3-9815182-9-0


Frauen hatten grundsätzlich nichts mitzubestimmen: sie waren durch Kirchenrecht und Tradition, später auch durch staatliches Gesetz, von allen Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1919 eingeführt.


Ab 1794 geriet das Rheinland unter französische Verwaltung. Napoleonische Revolutionstruppen besiegten im Oktober 1794 nach schweren Gefechten das hier stationierte österreichisch-habsburgische Militär und hielten die Gebiete links des Rheins besetzt.

 

Im Frieden von Campofino im Oktober 1797 wurde das Rheinland offiziell französisches Staatsgebiet.

NapoleonNapoleon war erfolgreicher Militärführer, ab 1799 wurde er Staatsoberhaupt, zunächst als „Erster Konsul“, ab 1804 als Kaiser und Protektor des Rheinbundes. Die Zugehörigkeit des Rheinlandes zu Frankreich wurde mit dem im Februar 1801 geschlossenen Frieden von Lunéville auch völkerrechtlich legalisiert. Sie währte bis 1814/15, als im „Wiener Kongress“ die europäischen Ländergrenzen neu festgelegt wurden. 

Die französische Verwaltung führte viele Neuerungen ein, die das alte feudalistische System von Adel, Kirche und Klöstern schwächte, gleichzeitig aber bürgerliche und unternehmerische Freiheiten stärkte.

Mehr zum Thema:  → Franzosenzeit  (von 1794 bis 1815)


Das Strafrecht war immer der Willkür des Herrschers unterworfen. Der Fürst hatte die letzte Entscheidungsgewalt. Er konnte Urteile der niederen Instanzen aufheben oder abändern. Mit der französischen Revolution veränderte sich auch das Rechtswesen im Rheinland.

Mehr zum Thema:
 → Folter, Todesstrafe und Hinrichtung 
       (von der Antike bis ins 21. Jh.)


Die demokratischen Errungenschaften der französischen Revolution (Liberté und Égalité) galten nur für Bürger. Es gab aber auch Menschen, die nicht als Bürger galten und völlig rechtlos waren: Sklaven.

Mehr zum Thema:  → Europa und die Sklaverei 


In den ersten Jahren zog das französische Revolutionsheer von Sieg zu Sieg durch Europa und Nordafrika. Danach folgten militärische Niederlagen des napoleonischen Heeres (insbesondere im Russlandfeldzug). Die Revolution hatte in eine autoritäre Regierung gemündet. Napoleon ließ sich 1804 zum Kaiser krönen.
Als Ergebnis der militärischen Niederlagen fand 1815 der Wiener Kongress statt. Gemäß dessen Beschlüssen erhielten die alten Monarchien wieder die Macht. Das Königreich Preußen übernahm das Rheinland.

Mehr zum Thema:  → Preußenzeit  (von 1815 bis 1918)


 

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