Steuern

Steuern und Abgaben

Im frühen Mittelalter wurden Abgaben zumeist als Naturalabgaben festgesetzt und eingetrieben. Die Grundherren (Könige, Fürsten, Herzöge, Grafen, Bischöfe, adlige Ritter) ließen ihr Land durch  unfreie Bauern (Laten Zehntablieferungoder Halfen oder Hüfner genannt) bewirtschaften, die dem jeweiligen Grundherrn untertan waren. Alle Bauern des Gebietes gehörtem einem Fronhof-Verbund an. In Beeck war das „Haus Beeck“ der zentrale Fronhof.

Nur reiche Adlige konnten Abgaben an ihren Fürsten statt in Naturalien in Form von Geld leisten. Geld brauchten die Könige und Fürsten dringend: sie wollten ihr höfisches Luxusleben finanzieren sowie die Ritter und Söldner bezahlen, die mit ihnen in die Kriege zogen.

Die Naturalabgaben wurden als Zehnt bezeichnet und waren gewöhnlich einmal im Jahr im Herbst nach der Ernte abzuliefern. Zusätzlich zur Abgabe von Ernteprodukten und Nutztieren waren auf Anforderung des Grundherrn Fuhr- und Schanzdienste von den Unfreien zu leisten.
Näheres zum Zehnt für den Grundherrn und zum Zehnt für die Kirche ist bei den Straßennamen 
 Fronhofstraße und  Zehntweg 
und unter → Grundherrschaft  nachzulesen.

Seit ungefähr 1200 wurde in allen deutschen Reichsgebieten die Schatzsteuer auf Grund und Boden erhoben. Hiervon waren allerdings Ritterbürtige, Geistliche, Halfen, Lehngüter und Freigüter befreit. Eine Variante der Schatzsteuer war die Bede, die von Grundbesitz und Gebäuden der Bauern und Bürger erhoben wurde.
Später kamen andere Steuern hinzu: Kommunikanten-, Renten-, Ritterschafts-, Gewinn- und Gewerbe-, Verbrauchs-, Personal- und Tiersteuer.
Zur Finanzierung der Türkenkriege wurde zu Gunsten des Kaisers eine Türkensteuer erhoben.
In den sich bildenden Städten traten Handwerk und Handelsgewerbe in den Vordergrund. Weil es nicht möglich war, hiervon einen „Zehnt“ einzufordern, erfand man neuartige Steuern:
– die Akzise
     eine Art Verbrauchssteuer auf Salz, Fleisch, Getreide etc;
     wurde bei den Händlern erhoben, von reisenden Händlern am Stadttor;
     ein Vorläufer der heutigen Mehrwertsteuer.
     
– die Schatzung
     mussten Städte an den Landesherrn als Abgeltung für ihre Bürgerfreiheit zahlen;
     sie holten sich das von vermögenden Bürgern als Hausbesitzsteuer zurück.

Viele Detail-Informationen und Begriffs-Erklärungen zu mittelalterlichen Steuern und Abgaben gibt Friedhelm Stöcker, nachzulesen in:
        http://www.zeitspurensuche.de/02/ststeue1.htm    (gesehen am 20.6.2020)

Mit fortschreitender Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung wurde die Naturalwirtschaft von der Geldwirtschaft verdrängt. Gleichermaßen gingen immer mehr Aufgaben auf den sich entwickelnden staatlichen Bereich über. Die Kosten dafür wurden in Form von Steuern von den Bürgern eingetrieben. Jede staatliche Ebene (Land, Provinz, Gemeinde) erließ nach Bedarf Steuergesetze oder Verordnungen, um die Kosten der Verwaltung, des Personals und der Gemeinschaftsaufgaben zu decken. 

Steuerarten 1790 – 1940  —  eine unvollständige Auflistung
[Die Einführungsjahre wurden mit Hilfe von Google und Wikipedia ermittelt.]
vor 1790  Generalconsumptionsaccise (Frühform einer Umsatzsteuer)
vor 1790  Jungfernsteuer; 
vor 1790  Perückensteuer; 

ohne Jahr  Spanndienste; 
ohne Jahr
 Marktstandsgelder;
1794  Vergnügungssteuer;
1798  Tür- und Fenstersteuer;
vor 1800  Viehsteuer;
um 1800  Grund- und Gebäudesteuer;
1807  Hundesteuer;
18./19. Jh.  Jagdsteuer (frühere Bezeichnung: Wildpretsteuer); 
1817  Viehweidgangtaxe;
1817  Flachsgruben- und Flachsbahnentaxe;
1820  Mahlsteuer;
1820  Schlachtsteuer (Fleischsteuer); 
1820  Gemeindeeinkommensteuer; 
vor 1850  Baupolizeigebühren; 
1872  Biersteuer;
1873  Branntweinsteuer;
zweite Hälfte 19. Jh.  Grundvermögen- und Hauszinssteuer; 

ohne Jahr  Lustbarkeitssteuern; 
ohne Jahr  Rinderdeckgeld;
ohne Jahr  Ziegendeckgeld; 
ohne Jahr  Ziegenbockhaltung; 
1876  Wandergewerbesteuer; 
1900  Warenhaussteuer; 
1902  Sektsteuer;
1906  Tabaksteuer;
1909  Zündwarensteuer;
1910   Reichswertzuwachssteuer; 
1918   allgemeine Brutto-Umsatzsteuer; 
1919   Grunderwerbsteuer (zuvor seit 1909: „Grundwechselabgabe“); 
1920  Kapitalertragsteuer; 
1920  Musikinstrumentensteuer;
1920  Jagd(schein)steuer;
1920  Kutschwagen- und Luxuspferdesteuer; 
1921   Kraftfahrzeugsteuer; 

1922  Wett- und Lotterie-Steuer; 
1937  Bürgersteuer;
1939  Mineralölsteuer; 
ohne Jahr  Lohnsummensteuer;
. . .

Steuern
Vor allem zur Deckung von Kosten der Kriegsvorbereitung, der Kriegsführung und der Kriegsfolgen wurden Steuern neu eingeführt. Die Sektsteuer galt ausdrücklich dem Aufbau einer deutschen Kriegsmarine. Schaut man unter diesem Gesichtspunkt auf die obige Liste, fällt die Häufung neuer Steuer-Erfindungen in bestimmten Zeiten auf:
Steuer-Einführung           Kriegführung
          . . .               (siebenjähriger Krieg 1756-1763)
1794 – 1820   (Koalitionskriege gegen Frankreich 1792-1815) 

1872 – 1876   (Krieg gegen Frankreich 1870-1871) 
1902 – 1910   (Eroberung von Kolonien in Afrika und Asien) 
1918 – 1922    (erster Weltkrieg 1914-1918)
1937 – 1950   (zweiter Weltkrieg 1939-1945) 

   (UD)

Mehr Detail-Informationen findet man bei  
www.bpb.de/izpb/147073/der-zehnte-ein-streifzug-durch-die-steuergeschichte?p=all   (gelesen am 3.2.2019)


 

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