Steuern und Abgaben
Im frühen Mittelalter wurden Abgaben zumeist als Naturalabgaben festgesetzt und eingetrieben. Die Grundherren (Könige, Fürsten, Herzöge, Grafen, Bischöfe, adlige Ritter) ließen ihr Land durch unfreie Bauern (Laten oder Halfen oder Hüfner genannt) bewirtschaften, die dem jeweiligen Grundherrn untertan waren. Alle Bauern des Gebietes gehörtem einem Fronhof-Verbund an. In Beeck war das „Haus Beeck“ der zentrale Fronhof.
Nur reiche Adlige konnten Abgaben an ihren Fürsten statt in Naturalien in Form von → Geld leisten. Geld brauchten die Könige und Fürsten dringend: sie wollten ihr höfisches Luxusleben finanzieren sowie die Ritter und Söldner bezahlen, die mit ihnen in die Kriege zogen.
Die Naturalabgaben wurden als Zehnt bezeichnet und waren gewöhnlich einmal im Jahr im Herbst nach der Ernte abzuliefern. Zusätzlich zur Abgabe von Ernteprodukten und Nutztieren waren auf Anforderung des Grundherrn Fuhr- und Schanzdienste von den Unfreien zu leisten.
Näheres zum Zehnt für den Grundherrn und zum Zehnt für die Kirche ist bei den Straßennamen → Fronhofstraße und → Zehntweg
und unter → Grundherrschaft nachzulesen.
Seit ungefähr 1200 wurde in allen deutschen Reichsgebieten die Schatzsteuer auf Grund und Boden erhoben. Hiervon waren allerdings Ritterbürtige, Geistliche, Halfen, Lehngüter und Freigüter befreit. Eine Variante der Schatzsteuer war die Bede, die von Grundbesitz und Gebäuden der Bauern und Bürger erhoben wurde.
Später kamen andere Steuern hinzu: Kommunikanten-, Renten-, Ritterschafts-, Gewinn- und Gewerbe-, Verbrauchs-, Personal- und Tiersteuer.
Zur Finanzierung der Türkenkriege wurde zu Gunsten des Kaisers eine Türkensteuer erhoben.
In den sich bildenden Städten traten Handwerk und Handelsgewerbe in den Vordergrund. Weil es nicht möglich war, hiervon einen „Zehnt“ einzufordern, erfand man neuartige Steuern:
– die Akzise
eine Art Verbrauchssteuer auf Salz, Fleisch, Getreide etc;
wurde bei den Händlern erhoben, von reisenden Händlern am Stadttor;
ein Vorläufer der heutigen Mehrwertsteuer.
– die Schatzung
mussten Städte an den Landesherrn als Abgeltung für ihre Bürgerfreiheit zahlen;
sie holten sich das von vermögenden Bürgern als Hausbesitzsteuer zurück.
Viele Detail-Informationen und Begriffs-Erklärungen zu mittelalterlichen Steuern und Abgaben gibt Friedhelm Stöcker, nachzulesen in:
http://www.zeitspurensuche.de/02/ststeue1.htm (gesehen am 20.6.2020)
Mit fortschreitender Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung wurde die Naturalwirtschaft von der Geldwirtschaft verdrängt. Gleichermaßen gingen immer mehr Aufgaben auf den sich entwickelnden staatlichen Bereich über. Die Kosten dafür wurden in Form von Steuern von den Bürgern eingetrieben. Jede staatliche Ebene (Land, Provinz, Gemeinde) erließ nach Bedarf Steuergesetze oder Verordnungen, um die Kosten der Verwaltung, des Personals und der Gemeinschaftsaufgaben zu decken.
Steuerarten 1790 – 1940 — eine unvollständige Auflistung
[Die Einführungsjahre wurden mit Hilfe von Google und Wikipedia ermittelt.]
vor 1790 Generalconsumptionsaccise (Frühform einer Umsatzsteuer)
vor 1790 Jungfernsteuer;
vor 1790 Perückensteuer;
ohne Jahr Spanndienste;
ohne Jahr Marktstandsgelder;
1794 Vergnügungssteuer;
1798 Tür- und Fenstersteuer;
vor 1800 Viehsteuer;
um 1800 Grund- und Gebäudesteuer;
1807 Hundesteuer;
18./19. Jh. Jagdsteuer (frühere Bezeichnung: Wildpretsteuer);
1817 Viehweidgangtaxe;
1817 Flachsgruben- und Flachsbahnentaxe;
1820 Mahlsteuer;
1820 Schlachtsteuer (Fleischsteuer);
1820 Gemeindeeinkommensteuer;
vor 1850 Baupolizeigebühren;
1872 Biersteuer;
1873 Branntweinsteuer;
zweite Hälfte 19. Jh. Grundvermögen- und Hauszinssteuer;
ohne Jahr Lustbarkeitssteuern;
ohne Jahr Rinderdeckgeld;
ohne Jahr Ziegendeckgeld;
ohne Jahr Ziegenbockhaltung;
1876 Wandergewerbesteuer;
1900 Warenhaussteuer;
1902 Sektsteuer;
1906 Tabaksteuer;
1909 Zündwarensteuer;
1910 Reichswertzuwachssteuer;
1918 allgemeine Brutto-Umsatzsteuer;
1919 Grunderwerbsteuer (zuvor seit 1909: „Grundwechselabgabe“);
1920 Kapitalertragsteuer;
1920 Musikinstrumentensteuer;
1920 Jagd(schein)steuer;
1920 Kutschwagen- und Luxuspferdesteuer;
1921 Kraftfahrzeugsteuer;
1922 Wett- und Lotterie-Steuer;
1937 Bürgersteuer;
1939 Mineralölsteuer;
ohne Jahr Lohnsummensteuer;
. . .
Vor allem zur Deckung von Kosten der Kriegsvorbereitung, der Kriegsführung und der Kriegsfolgen wurden Steuern neu eingeführt. Die Sektsteuer galt ausdrücklich dem Aufbau einer deutschen Kriegsmarine. Schaut man unter diesem Gesichtspunkt auf die obige Liste, fällt die Häufung neuer Steuer-Erfindungen in bestimmten Zeiten auf:
Steuer-Einführung Kriegführung
. . . (siebenjähriger Krieg 1756-1763)
1794 – 1820 (Koalitionskriege gegen Frankreich 1792-1815)
1872 – 1876 (Krieg gegen Frankreich 1870-1871)
1902 – 1910 (Eroberung von Kolonien in Afrika und Asien)
1918 – 1922 (erster Weltkrieg 1914-1918)
1937 – 1950 (zweiter Weltkrieg 1939-1945)
(UD)
Mehr Detail-Informationen findet man bei
www.bpb.de/izpb/147073/der-zehnte-ein-streifzug-durch-die-steuergeschichte?p=all (gelesen am 3.2.2019)
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