Fronhofstraße

Als Fronhof wird der herrschaftliche Gutshof bezeichnet, der im Zentrum einer Villikation, also einer Einheit innerhalb einer mittelalterlichen Form der → Grundherrschaft, steht. Das Wort leitet sich vom althochdeutschen frô „Herr“ her. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist als villa oder curtis dominica bezeichnet, im Deutschen finden sich auch Bezeichnungen wie Salhof und Sedelhof.

Der Fronhof war im Rahmen eines Hofverbandes (Villikation) das wirtschaftliche und herrschaftliche Zentrum; er wurde vom Herrn selbst oder einem Hofverwalter, dem sog. Meier, bewirtschaftet. Die Bauern waren dem Fronhof unterstellt und entrichteten diesem einerseits den Grundzins und sonstige Abgaben und leisteten andererseits auf dem Fronhof die Frondienste.

Ein Fronhof war mit mehr oder weniger ausgedehnten Ländereien ausgestattet, die vom Grundherrn oder dessen Verwalter in Eigenwirtschaft betrieben wurden und deren Gesamtheit als Salland (terra salica) bezeichnet wird. Dazu wurde sowohl auf die Arbeitskraft des hofeigenen Gesindes als auch auf die Frondienste der Hufenbauern zurückgegriffen. Letztere konnten sich bis auf mehrere Tage in der Woche erstrecken. Die Leistungspflicht der Hufenbauern, die ja daneben ihre eigenen Höfe zu bewirtschaften hatten, dem Fronhof gegenüber war also beträchtlich. Der Fronhof selbst umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder des Meiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner. Dazu kamen Wirtschaftsgebäude wie Vorratshäuser und Scheunen. Das zum Fronhof gehörende Salland setzte sich oft aus Streubesitz zusammen, je nachdem, wie Flächen durch Schuldknechtschaft oder andere Umstände zum Fronhof hinzukamen. Fronhöfe hatten also meist keine zusammenhängende Fläche.

Der Fronhof war nicht nur wirtschaftlicher Mittelpunkt einer Villikation, sondern auch Zentrum der Herrschaftsausübung. Insbesondere war er Ort des Hofgerichts, dem alle hörigen Mitglieder des Hofverbandes unterstanden.

Große Grundherrschaften, insbesondere von Königen und Kirchen, bildeten mitunter ganze Netzwerke von Hofverbänden, wobei mehrere Fronhöfe einem Oberhof unterstanden.

Die Fronhofsverfassung, auch Villikationsverfassung genannt, breitete sich im Frankenreich seit dem 7. Jahrhundert aus und prägte die grundherrschaftliche Verfassung der frühmittelalterlichen ländlichen Gesellschaft in West- und Mitteleuropa. Seit dem 12. und 13. Jahrhundert führte die zunehmende Aufgabe der Eigenwirtschaft der Grundherren zugunsten einer Rentengrundherrschaft zu einem Bedeutungsverlust des Fronhofes innerhalb der ländlichen Siedlung. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Fronhof   (am 16.3.2016)

Im Frühmittelalter produzierte der Grundherr für den Eigenbedarf, so ließ selbst der König mit Hilfe der persönlich oder dinglich unfreien Bauern, innerhalb eines Fronhofverbandes sein Land bewirtschaften. Das Zentrum war der Fron- oder Herrenhof, in unserem Fall das → Haus Beeck. Zu ihm gehörte eine Anzahl kleinerer Bauernhöfe. Die Bewirtschafter dieser Güter wurden Laten oder Hüfner genannt, letzteres stammt vom Wort „Hufe“, das die Größe eines bestimmten Stückes Land bezeichnet (zw. 20-60 Morgen).

Der Grundherr überließ ursprünglich diese Latstelle als Landleihe gegen entsprechende Dienstleistungen und Abgaben. Die Dienstleistungen in Form von Fuhrleistungen oder Schanzarbeiten, Abgaben als Zins vom Ertrag in Naturalien, so vom Vieh und den Früchten, dies wurde später in einer Geldabgabe kompensiert. […] Neben den Abgaben an den Grundherrn gab es aber noch eine weitere, nämlich den → Zehnt an die Kirche. Es gab den großen und den kleinen Zehnt. Für den gesamten Bereich wurde der kleine Zehnt gefordert, nur die südlich von Beeck gelegenen Orte Gripekoven, Ellinghoven und Kipshoven mussten den großen Zehnt entrichten.

Schmitz, Dietmar, Beitrag zur Chronik für den Ortsteil Freiheid, erschienen als Berker Hefte Nr.1, zitiert nach:
http://d-schmitz.homepage.t-online.de/Freiheid.htm   (am 14.4.2016)

vertiefend zur Villikation:  Karl Theodor von Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte bis zum Schluss der Karolingerperiode, verschiedene Ausgaben 1879/1909/2012

Die Fronhofstraße hieß, ebenso wie die Straße → An Haus Beeck, früher (bis ca. 1975) Burgstraße. Die Umbenennung war notwendig, um Verwechslungen mit der Wegberger Burgstraße zu verhindern. Die Beecker Burg war die Motte, also das ursprüngliche Haus Beeck.

 

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