Zehntweg

Der Zehnt ist der Teil der Ernte (10% bis 30%), der in der Naturalwirtschaft als Pacht für zur Nutzung überlassenes Land dem Grundherrn zu zahlen ist. In der Regel muss der Zehnt im Herbst nach der Ernte beim Fronhof abgeliefert werden. In Jahren schlechter Ernten ist der Zehnt durch Abgabe von Kleinvieh oder durch abzuleistende Dienste (Fronarbeit, Fuhrwerksdienste etc) oder in Ablieferung des ZehntGeld aufzubringen.
Den Zehnt kann man als Frühform von Steuern ansehen.

Zusätzlich zum Zehnt an den Grundherrn wird von der Kirche der Kirchenzehnt erhoben, den es als „großen Zehnt“ (10%) und als „kleinen Zehnt“ (5%) gab.
Hieraus ist im 19. Jahrhundert die Kirchensteuer entstanden.
  (UD)

Früher (bis 1802/03) gehörte viel Land der Kirche. [Von der Stadt Utrecht ist überliefert, dass um das Jahr 1500 ein Drittel des Stadtgebietes der Kirche gehörte. In vielen Gemeinden Mitteleuropas wird die Lage ähnlich gewesen sein. Eigentum an Grund und Boden ist die Grundlage für Macht und Reichtum.]
  (UD)   unter Bezug auf den Artikel „Die Stadt der Kirchen“ aus:
Rheinische Post – Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 21.6.2017, Seite D8

Um diese überhand nehmende Macht der Kirchen zu mindern, wurde im Jahr 1802 der Klosterbesitz an Ländereien und angehäuften Schätzen verstaatlicht („Säkularisation“). Weitere Details dazu folgen weiter unten.
Vielfach gelang es den kirchlichen Institutionen, vorher eilig Eigentumsübertragungen zugunsten der örtlichen Kirchengemeinde oder des Pfarrers beglaubigen zu lassen.
In Wegberg gab es Klöster, insbesondere das Kreuzherrenkloster neben der Wegberger Kirche.
Beeck hatte kein fest angesiedeltes Kloster, lediglich eine Kloster-Dependance für den Kindergartenbetrieb.   Schulsystem

Die Beecker Kirche unterhielt auZehntscheunef ihrem innerörtlichen Grundbesitz für die  Lagerung der abgelieferten Zehnt-Erntegüter ein besonderes Gebäude, die Zehntscheune.
Diese Zehntscheune lag hinter dem → Pastorat und ist heute der Kern des  Beecker Flachsmuseums. 

Scheunen sind selten so massiv und langlebig gebaut wie Wohnhäuser. Historisch sind mehrere Scheunen-Generationen am Beecker Pfarrhaus überliefert: 
1) Die älteste überlieferte Scheune ist zirka 1570 errichtet worden. Sie stand aber möglicherweise dichter beim Pfarrhaus als spätere neu gebaute Scheunen. Die historische Quelle beschreibt die Lage nicht genau.
2) Diese Scheune wird im Jahr 1677 als bereits sehr baufällig und einsturzgefährdet geschildert; es sei „in 100 Jahren kaum ein Heller für Reparaturen aufgebracht“ worden. Es wurde eine neue Scheune als Ersatz gebaut. 
3) Im Jahr 1818 waren Pfarrhaus und Nebengebäude wieder baufällig geworden und einsturzgefährdet. Neben dem Wohnhaus  werden genannt:
– ein zweigeschossiger Stall aus Lehmfachwerk an der Nordseite;
– die Scheune, an die ein weiterer kleinerer Stall in Lehmfachwerk angebaut war;
– weitere Ställe und Schuppen in Lehmfachwerk hinter dem Pfarrhaus.
1821 ist die Scheune eingestürzt.
4) Dann wurde 1821 oder kurz danach wieder ein neuer Scheunenbau als Ersatz errichtet. Diese Scheune ist schon 1867 wieder reparaturbedürftig: eine ihrer Mauern, die einzustürzen drohte, wurde erneuert.
Diese vierte Scheune wurde „alte Zehntscheune“ genannt und war so groß, dass hier nicht nur der Kirchenzehnt, sondern auch der Gemeindezehnt (in Nachfolge des Haus-Beeck-Adelszehnts) untergebracht wurde.
5) Die alte Zehntscheune, die schon längst baufällig war, wurde 1931 niedergelegt. Die entstandene Lücke wurde durch ein Stallgebäude und eine Abschlussmauer geschlossen, wodurch „das Pastoratsanwesen ein bedeutend gefälligeres Aussehen erhielt“.

In Deutschland wurde der Kirchenzehnt im Gefolge der bürgerlichen Revolution 1848 abgeschafft. Schon 1835 gab in den preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen die „rheinisch-westfälische Kirchenordnung“ den Kirchen das Recht zur Erhebung einer Kirchensteuer. Staatlich erhobene Kirchensteuer im heutigen Sinn führte Preußen 1905 mit einem Gesetz flächendeckend ein.
  (UD)

ausführliche Auflistungen der Zehnt-Abgabelasten an die Wegberger Kirche bei:
Vollmer, Adolf, Geschichte der Gemeinde Wegberg, Cöln 1912
   und
Peters, Karl und Alfer, Paul, Geschichte der Gemeinde Beeck bis 1933, Wegberg  2022

Allgemeines zum Zehnt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt   (am 14.1.2017)

Allgemeines zur Kirchensteuer:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)   (am 14.4.2017)


Säkularisation

In den seit 1798 bestehenden vier linksrheinischen Départements, die 1801 im Frieden von Lunéville Frankreich zugesprochen worden waren, fand die Säkularisation im Jahr 1802 statt. Grundlage der Säkularisation war das 1801 abgeschlossene Konkordat, in dem die kirchenrechtliche Genehmigung der Säkularisation gegeben wurde. Danach wurden am 9. Juni 1802 mit einem Konsularbeschluss („Arreté des Consuls“) – im rechtlichen Sinne eine Verordnung – die kirchlichen Verhältnisse neu geregelt; mit Ausnahme der Bistümer und Pfarreien wurden fast alle geistlichen Einrichtungen aufgehoben und ihr Besitz dem französischen Staat übertragen.

Alle Mönche/Nonnen mit linksrheinischen Wurzeln erhielten gemäß Konsularbeschluss eine jährliche Pension von 500 (für unter 60-jährige) bzw. 600 Francs (ab 60 Jahren). Diejenigen Mönche/Nonnen, die ursprünglich aus rechtsrheinischen Gebieten stammten, mussten die linksrheinischen Gebiete verlassen und erhielten einmalig 150 Francs für die Kosten ihrer Reise.

Zur Aufbesserung der Finanzen des französischen Staates wurden die säkularisierten Güter in den folgenden Jahren versteigert und gingen überwiegend an private Käufer [reiche Adlige und Fabrikanten (UD)]. Insbesondere profitierte der König von Preußen […] von der Säkularisation. Durch die Enteignung kirchlicher Güter verlor insbesondere (aber nicht nur) die katholische Kirche einen großen Teil ihrer weltlichen Macht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Säkularisation   (am 28.12.2016)

 

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